Anmeldung
Rückbildung
Kurs-Anmeldung Rückbildung mit Yoga-Elementen, Baby und -Massage
Do 19.09 bis 14.11.2024 AUSGEBUCHT
8 Termine, 1 mal wöchentlich;
jeweils 09:30 – 10:45 Uhr
Zusätzlich buchbar, im Anschluss Babymassage
von 10:45 – 11:15 Uhr
(vom zweiten bis siebten Termin)
Do 13.03 bis 22.05.2025 10 Termine, 1 mal wöchentlich;
jeweils 09:30 – 10:30 Uhr
Zusätzlich buchbar, im Anschluss Babymassage
von 10:30 – 11:00Uhr
(vom zweiten bis siebten Termin)
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme
direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich , eine
Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetze. Die Gebühren für versäumte
Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selber getragen 16,72 € pro ausgefallenem Termin.
Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Niedersachsen.
Versäumte Termine können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden
kurzfristig zu verlegen. Die verbindliche Anmeldung erfolgt zusammen mit einer Hinterlegung für versäumte
Stunden in Höhe von 83,60 EUR und wird nach erfolgter Teilnahme abzüglich der von Ihnen versäumten Stunden ausgezahlt.
In Ausnahmefällen/krankheitsbedingt ist es möglich nach Absprache versäumte Stunden im Folgekurs nachzuholen.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Die privat versicherte Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst (167,20 €) und erhält hierüber eine Rechnung zur Einreichung bei der Kasse. Da die Kursstunden bei
einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des
laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Sollt es Ihnen nicht möglich sein an dem Kurs teilzunehmen,
ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Die Hebamme behält ihren
Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder
Beihilfestelle. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.